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Gesetzgebung · · 6 Min. Lesezeit

Vom Ministerialentwurf zum Bundesgesetzblatt: So entsteht ein Gesetz in Österreich

Wer Entwürfe verfolgt, gewinnt Monate. Ein Überblick über die Stationen der Bundesgesetzgebung und wo Unternehmen mitreden können.

Redaktion Lexploris · Fachlich geprüft am 13.10.2026

Kurz gesagt

Ein Bundesgesetz entsteht in Österreich meist in sechs Stationen: Ministerialentwurf, Begutachtung, Regierungsvorlage, Beschluss im Nationalrat, Befassung des Bundesrats sowie Beurkundung und Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Zwischen dem ersten Entwurf und der Kundmachung vergehen oft Monate. In der Begutachtung können auch Unternehmen und Privatpersonen über die Website des Parlaments eine Stellungnahme abgeben.

Warum sich der Blick auf Entwürfe lohnt

Zwischen dem ersten Entwurf und dem Bundesgesetzblatt vergehen oft Monate. Wer erst bei der Kundmachung reagiert, hat für die Umsetzung manchmal nur Wochen. Wer den Entwurf kennt, kann früher planen und sich in der Begutachtung einbringen.

Die Stationen im Überblick

  1. Ministerialentwurf
  2. Begutachtung mit Stellungnahmen
  3. Regierungsvorlage oder Initiativantrag
  4. Beratung und Beschluss im Nationalrat
  5. Bundesrat
  6. Beurkundung und Kundmachung im Bundesgesetzblatt

1. Ministerialentwurf

Ein Ministerialentwurf ist der Gesetzesentwurf eines Ministeriums. Die meisten Bundesgesetze beginnen so. Er enthält den Gesetzestext, Erläuterungen und häufig eine Textgegenüberstellung von alter und neuer Fassung. Ein Ministerialentwurf ist noch kein Beschluss und kann sich bis zum Ende stark ändern.

2. Begutachtung: Wer kann eine Stellungnahme abgeben?

Das Ministerium schickt den Entwurf in Begutachtung, etwa an die Länder, die Kammern und Interessenvertretungen. Die Entwürfe sind auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Dort können auch Unternehmen und Privatpersonen innerhalb der Frist eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahmen werden ebenfalls veröffentlicht. Die Frist beträgt meist einige Wochen.

Das Begutachtungsverfahren ist der beste Zeitpunkt, um auf praktische Probleme hinzuweisen, etwa auf zu kurze Übergangsfristen.

3. Regierungsvorlage oder Initiativantrag

Nach der Begutachtung überarbeitet das Ministerium den Entwurf. Beschließt ihn die Bundesregierung im Ministerrat, geht er als Regierungsvorlage an den Nationalrat. Gesetzesvorschläge können nach Art. 41 B-VG auch von Abgeordneten (Initiativantrag), vom Bundesrat oder über ein Volksbegehren kommen. Für Initiativanträge ist keine Begutachtung vorgeschrieben; Änderungen auf diesem Weg kommen deshalb oft mit wenig Vorlauf.

4. Nationalrat: Ausschuss und Plenum

Im Nationalrat wird ein Gesetzesvorschlag in der Regel zuerst in einem Ausschuss beraten. Der Ausschuss kann den Text ändern. Danach beschließt das Plenum. Verfassungsbestimmungen brauchen dabei eine Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten (Art. 44 B-VG).

5. Bundesrat: Einspruch und Beharrungsbeschluss

Der Bundesrat kann gegen die meisten Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats binnen acht Wochen Einspruch erheben. Der Nationalrat kann den Einspruch mit einem Beharrungsbeschluss überstimmen (Art. 42 B-VG). Der Einspruch verzögert ein Gesetz also, verhindert es aber in der Regel nicht.

6. Beurkundung und Kundmachung im Bundesgesetzblatt

Der Bundespräsident beurkundet das verfassungsmäßige Zustandekommen, der Bundeskanzler zeichnet gegen (Art. 47 B-VG). Danach macht der Bundeskanzler das Gesetz im Bundesgesetzblatt kund (Art. 49 B-VG). Ab jetzt ist der Text verbindlich, auch wenn einzelne Bestimmungen erst später in Kraft treten.

Was das für Unternehmen bedeutet

  • Beobachten Sie Begutachtungsentwürfe in Ihren Rechtsgebieten, nicht nur das Gesetzblatt.
  • Prüfen Sie bei jeder Station, was sich gegenüber dem vorigen Text geändert hat.
  • Nutzen Sie die Begutachtung, um auf Umsetzungsprobleme hinzuweisen.
  • Planen Sie Aufgaben schon mit dem Entwurf, setzen Sie Fristen aber erst mit der Kundmachung fest.

Lexploris verfolgt Entwürfe aus Parlament und RIS, ordnet sie Ihren Gesetzen zu und zeigt die Kette vom Entwurf bis zur Kundmachung.

Häufige Fragen

Was ist ein Begutachtungsverfahren?

Im Begutachtungsverfahren schickt ein Ministerium seinen Gesetzesentwurf zur Stellungnahme aus, etwa an die Länder, die Kammern und Interessenvertretungen. Entwürfe und Stellungnahmen werden auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Die Frist beträgt meist einige Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen Regierungsvorlage und Initiativantrag?

Eine Regierungsvorlage ist ein Gesetzesvorschlag, den die Bundesregierung im Ministerrat beschlossen hat; ihr geht in der Regel eine Begutachtung voraus. Ein Initiativantrag kommt direkt von Abgeordneten des Nationalrats. Für Initiativanträge ist keine Begutachtung vorgeschrieben, daher kommen Änderungen auf diesem Weg oft mit wenig Vorlauf.

Kann der Bundesrat ein Gesetz verhindern?

Bei den meisten Gesetzen nicht. Der Bundesrat kann binnen acht Wochen Einspruch gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrats erheben. Der Nationalrat kann diesen Einspruch mit einem Beharrungsbeschluss überstimmen (Art. 42 B-VG). Der Einspruch verzögert ein Gesetz daher in der Regel nur.

Wie lange dauert es vom Entwurf bis zum Gesetz?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Zwischen Ministerialentwurf und Kundmachung im Bundesgesetzblatt vergehen oft Monate. Allein die Begutachtung dauert meist einige Wochen, und der Bundesrat hat für einen Einspruch acht Wochen Zeit. Initiativanträge ohne Begutachtung kommen oft mit deutlich weniger Vorlauf.

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