Zum Glossar
Gesetzblätter und Fassungen
Kundmachung
In einem Satz
Amtliche Veröffentlichung einer Rechtsvorschrift im Gesetzblatt; erst danach kann sie gelten.
Beispiel
Ein Gesetz erscheint am 15. Mai im Bundesgesetzblatt. Erst ab dieser Kundmachung kann es gelten.
Ausführlicher
Ein Gesetz ist erst wirksam, wenn es ordnungsgemäß kundgemacht ist. Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes werden im Bundesgesetzblatt kundgemacht, das seit 2004 authentisch im Rechtsinformationssystem (RIS) erscheint. Landesrecht erscheint im jeweiligen Landesgesetzblatt. Das Datum der Kundmachung ist nicht immer das Datum des Inkrafttretens.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu im Blog
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.