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Gesetzblätter und Fassungen

Kundmachung

In einem Satz

Amtliche Veröffentlichung einer Rechtsvorschrift im Gesetzblatt; erst danach kann sie gelten.

Beispiel

Ein Gesetz erscheint am 15. Mai im Bundesgesetzblatt. Erst ab dieser Kundmachung kann es gelten.

Ausführlicher

Ein Gesetz ist erst wirksam, wenn es ordnungsgemäß kundgemacht ist. Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes werden im Bundesgesetzblatt kundgemacht, das seit 2004 authentisch im Rechtsinformationssystem (RIS) erscheint. Landesrecht erscheint im jeweiligen Landesgesetzblatt. Das Datum der Kundmachung ist nicht immer das Datum des Inkrafttretens.

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