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Gesetzblätter und Fassungen
Bundesgesetzblatt (BGBl.)
In einem Satz
Amtliches Blatt, in dem Bundesgesetze, Verordnungen und Staatsverträge kundgemacht werden.
Beispiel
„BGBl. I Nr. 50/2025“ heißt: Teil I des Bundesgesetzblatts, Nummer 50 im Jahr 2025.
Ausführlicher
Das Bundesgesetzblatt hat drei Teile: Teil I für Gesetze, Teil II für Verordnungen, Teil III für Staatsverträge. Zitiert wird es so: „BGBl. I Nr. [Nummer]/[Jahr]“. Die authentische Fassung ist die elektronische Ausgabe im RIS.
Verwandte Begriffe
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