Zum Inhalt springen
Zum Glossar

Gesetzblätter und Fassungen

Bundesgesetzblatt (BGBl.)

In einem Satz

Amtliches Blatt, in dem Bundesgesetze, Verordnungen und Staatsverträge kundgemacht werden.

Beispiel

„BGBl. I Nr. 50/2025“ heißt: Teil I des Bundesgesetzblatts, Nummer 50 im Jahr 2025.

Ausführlicher

Das Bundesgesetzblatt hat drei Teile: Teil I für Gesetze, Teil II für Verordnungen, Teil III für Staatsverträge. Zitiert wird es so: „BGBl. I Nr. [Nummer]/[Jahr]“. Die authentische Fassung ist die elektronische Ausgabe im RIS.

Verwandte Begriffe

Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.