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Gesetzblätter und Fassungen
Landesgesetzblatt (LGBl.)
In einem Satz
Amtliches Blatt eines Bundeslandes für Landesgesetze und Landesverordnungen.
Beispiel
Eine neue Bauvorschrift für Oberösterreich erscheint im dortigen Landesgesetzblatt. In Wien gilt sie nicht.
Ausführlicher
Jedes der neun Bundesländer hat ein eigenes Landesgesetzblatt. Landesrecht regelt etwa Bauordnung, Naturschutz, Raumordnung oder Teile des Abfallrechts. Für Unternehmen mit Standorten in mehreren Ländern gelten deshalb unterschiedliche Regeln. Die Landesgesetzblätter sind über das RIS abrufbar.
Verwandte Begriffe
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