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Grundlagen · · 5 Min. Lesezeit

Kundmachung, Inkrafttreten, Übergangsfrist: Ab wann gilt ein neues Gesetz?

Drei Daten, die oft verwechselt werden. Für die Planung im Unternehmen zählt meist das letzte.

Redaktion Lexploris · Fachlich geprüft am 13.10.2026

Kurz gesagt

Ein österreichisches Bundesgesetz tritt nach Art. 49 Abs. 1 B-VG mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn es selbst nichts anderes bestimmt. Viele Gesetze legen aber eigene Daten fest, oft unterschiedlich je Paragraf. Für Unternehmen zählt meist die Übergangsfrist: Sie bestimmt, bis wann bestehende Anlagen, Verträge oder Abläufe die neuen Regeln erfüllen müssen.

Drei Daten: Kundmachung, Inkrafttreten, Übergangsfrist

Wer eine Rechtsänderung bewertet, stößt auf mehrere Daten. Wann wurde das Gesetz kundgemacht? Wann tritt es in Kraft? Und ab wann müssen bestehende Anlagen, Verträge oder Abläufe die neuen Regeln erfüllen? Diese drei Zeitpunkte fallen oft auseinander. Für die Planung im Unternehmen ist meist der letzte der wichtigste.

Was ist die Kundmachung eines Gesetzes?

Die Kundmachung ist die amtliche Veröffentlichung eines Gesetzes. Ein Gesetz wirkt erst, wenn es kundgemacht ist. Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes erscheinen im Bundesgesetzblatt. Seit 2004 ist die elektronische Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) die authentische Kundmachung.

Das Bundesgesetzblatt hat drei Teile: Teil I für Gesetze, Teil II für Verordnungen, Teil III für Staatsverträge. Landesgesetze erscheinen in den Landesgesetzblättern der neun Bundesländer.

Wann tritt ein Gesetz in Kraft?

Für Bundesgesetze gilt Art. 49 Abs. 1 B-VG: Sie treten, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

In der Praxis enthalten viele Gesetze eigene Inkrafttretensbestimmungen, meist am Ende des Textes. Dort steht dann etwa, dass einzelne Paragrafen zu einem bestimmten Datum in Kraft treten und andere später. Eine Novelle kann also für verschiedene Bestimmungen verschiedene Daten haben.

Inkrafttreten und Geltungsbeginn im EU-Recht

Für das Recht der Europäischen Union gilt Art. 297 AEUV: Gesetzgebungsakte treten zu dem festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Bei Verordnungen fällt das Inkrafttreten zudem oft nicht mit dem Geltungsbeginn zusammen. Die Datenschutz-Grundverordnung trat 2016 in Kraft, gilt aber erst seit 25. Mai 2018 (Art. 99 DSGVO).

Was ist eine Übergangsfrist?

Eine Übergangsfrist ist der Zeitraum, bis zu dem bestehende Sachverhalte den neuen Regeln entsprechen müssen. Geregelt ist sie in den Übergangsbestimmungen eines Gesetzes. Typisch sind Formulierungen wie „bestehende Anlagen sind bis … anzupassen“. Für ein Unternehmen ist diese Frist oft entscheidender als das Datum des Inkrafttretens, weil sie den Zeitraum für die Umsetzung bestimmt.

So halten Sie die Daten auseinander

  • Halten Sie zu jeder relevanten Änderung Kundmachung, Inkrafttreten und Umsetzungsfrist getrennt fest.
  • Lesen Sie Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen immer vollständig, auch in Sammelnovellen.
  • Prüfen Sie bei EU-Verordnungen zusätzlich den Geltungsbeginn und gestaffelte Fristen.
  • Verlassen Sie sich im Zweifel auf die authentische Fassung im Gesetzblatt, nicht auf Zusammenfassungen.

Wie Lexploris damit umgeht

Lexploris speichert Kundmachung und Inkrafttreten je Paragraf getrennt und zeigt Fristen als eigene Felder mit Datum. Geht eine Frist nicht eindeutig aus dem Text hervor, ist sie mit „Bitte fachlich prüfen“ gekennzeichnet.

Häufige Fragen

Was ist die Kundmachung eines Gesetzes?

Die Kundmachung ist die amtliche Veröffentlichung eines Gesetzes oder einer Verordnung. Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes werden im Bundesgesetzblatt kundgemacht, Landesgesetze in den Landesgesetzblättern. Seit 2004 ist die elektronische Fassung des Bundesgesetzblatts im RIS die authentische Kundmachung.

Was ist der Unterschied zwischen Inkrafttreten und Geltungsbeginn?

Mit dem Inkrafttreten ist ein Rechtsakt Teil der Rechtsordnung. Der Geltungsbeginn ist der Tag, ab dem seine Regeln anzuwenden sind. Bei EU-Verordnungen liegen beide Daten oft auseinander: Die Datenschutz-Grundverordnung trat 2016 in Kraft, gilt aber erst seit 25. Mai 2018.

Wann tritt eine EU-Verordnung in Kraft?

Nach Art. 297 AEUV treten Gesetzgebungsakte der EU zu dem in ihnen festgelegten Zeitpunkt in Kraft. Fehlt eine solche Festlegung, gilt der zwanzigste Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Einzelne Pflichten können später und gestaffelt gelten.

Wie lange dauert eine Übergangsfrist?

Eine allgemeine Dauer gibt es nicht. Jedes Gesetz legt seine Übergangsfristen in den Übergangsbestimmungen selbst fest, meist am Ende des Textes. Eine Novelle kann für verschiedene Bestimmungen verschiedene Fristen vorsehen. Maßgeblich ist der Wortlaut der authentischen Fassung im Bundesgesetzblatt.

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