Änderung · Wien
BO für Wien: Änderung durch LGBl. Nr. 45/2025
Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Bauordnung für Wien – BO für Wien)
Kurzfassung
LGBl. Nr. 45/2025 ändert: Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Bauordnung für Wien – BO für Wien) (BO für Wien).
Betroffen sind: § 2c, § 64, § 88a, § 128, § 129, § 140 und § 2b.
Kundgemacht am 21. Oktober 2025.
Inkrafttreten laut Quelle: 12. Februar 2026.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 45/2025
- Titel der Kundmachung
- Gesetz, mit dem das Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020, die Bauordnung für Wien und das Wiener Naturschutzgesetz geändert werden
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Bau und Immobilien, Raumordnung
- Geänderte Bestimmungen
- § 2c, § 64, § 88a, § 128, § 129, § 140, § 2b
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „II Z 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 9 treten mit 12. Feber 2026 in Kraft.“
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: BO für Wien
- LGBl. Nr. 28/2026 · 16. Juli 2026
- LGBl. Nr. 25/2026 · 14. Juli 2026
- LGBl. Nr. 3/2026 · 24. Februar 2026
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