Änderung · Österreich
GewO 1994: Änderung durch BGBl. I Nr. 89/2025
Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 89/2025 ändert: Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 (GewO 1994).
Betroffen sind: § 77a, § 84d, § 84g, § 356b, § 356f, § 360, § 382 und § 356e.
Kundgemacht am 23. Dezember 2025.
Inkrafttreten laut Quelle: 24. Dezember 2025.
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- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 89/2025
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Anlagen, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Geänderte Bestimmungen
- § 77a, § 84d, § 84g, § 356b, § 356f, § 360, § 382, § 356e
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Weitere Änderungen: GewO 1994
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