Änderung · Österreich
GewO 1994: Änderung durch BGBl. I Nr. 33/2026
Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 33/2026 ändert: Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 (GewO 1994).
Betroffen sind: § 81 und § 382.
Kundgemacht am 19. Mai 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 20. Mai 2026.
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- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 33/2026
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Anlagen, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Geänderte Bestimmungen
- § 81, § 382
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: GewO 1994
- BGBl. I Nr. 100/2026 · 29. Oktober 2026
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