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Änderung · Österreich

GewO 1994: Änderung durch BGBl. I Nr. 33/2026

Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994

Kurzfassung

BGBl. I Nr. 33/2026 ändert: Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 (GewO 1994).

Betroffen sind: § 81 und § 382.

Kundgemacht am 19. Mai 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 20. Mai 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. I Nr. 33/2026
Titel der Kundmachung
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Anlagen, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Geänderte Bestimmungen
§ 81, § 382

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: GewO 1994

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