Änderung · Österreich
AuslBG: Änderung durch BGBl. I Nr. 87/2025
Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG)
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 87/2025 ändert: Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG) (AuslBG).
Betroffen sind: § 5 und § 34.
Kundgemacht am 12. Dezember 2025.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Jänner 9000.
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- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 87/2025
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem das EU – Polizeikooperationsgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das PNR-Gesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (Zweites EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Personal und Arbeitsrecht
- Geänderte Bestimmungen
- § 5, § 34
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Weitere Änderungen: AuslBG
- BGBl. I Nr. 81/2026 · 6. August 2026
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