Änderung · Österreich
ABGB: Änderung durch BGBl. I Nr. 74/2025
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 74/2025 ändert: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie (ABGB).
Betroffen ist: § 1503.
Kundgemacht am 3. November 2025.
Inkrafttreten laut Quelle: 4. November 2025.
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- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 74/2025
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 – ErwSchAG 2025)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Vertragsrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Verbraucherschutz
- Geänderte Bestimmungen
- § 1503
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Außerkrafttreten: „„§ 275 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2028 außer Kraft;“
- Inkrafttreten: „§ 274 Abs. 5 und § 275 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2024 treten mit 1. Juli 2028 wieder in Kraft.““
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
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