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Änderung · Österreich

ABGB: Änderung durch BGBl. I Nr. 74/2025

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie

Kurzfassung

BGBl. I Nr. 74/2025 ändert: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie (ABGB).

Betroffen ist: § 1503.

Kundgemacht am 3. November 2025.

Inkrafttreten laut Quelle: 4. November 2025.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. I Nr. 74/2025
Titel der Kundmachung
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 – ErwSchAG 2025)
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Vertragsrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Verbraucherschutz
Geänderte Bestimmungen
§ 1503

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Außerkrafttreten: „„§ 275 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2028 außer Kraft;“
  • Inkrafttreten: „§ 274 Abs. 5 und § 275 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2024 treten mit 1. Juli 2028 wieder in Kraft.““

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

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