Zum Inhalt springen
Alle Rechtsänderungen

Änderung · Österreich

ABGB: Änderung durch BGBl. I Nr. 40/2026

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie

Kurzfassung

BGBl. I Nr. 40/2026 ändert: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie (ABGB).

Betroffen sind: § 207a, § 212, § 225a, § 1503 und Art. 3.

Kundgemacht am 11. Juni 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 12. Juni 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. I Nr. 40/2026
Titel der Kundmachung
Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden (Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz – ObUM-G)
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Vertragsrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Verbraucherschutz
Geänderte Bestimmungen
§ 207a, § 212, § 225a, § 1503, Art. 3

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Inkrafttreten: „„(31) Die §§ 207a, 212 und 225a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 40/2026 treten mit 12. Juni 2026 in Kraft und sind auf minderjährige Kinder anzuwenden, die nach dem 11. Juni 2026 im Inland angetroffen werden.““
  • Anwendbarkeit: „„(31) Die §§ 207a, 212 und 225a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 40/2026 treten mit 12. Juni 2026 in Kraft und sind auf minderjährige Kinder anzuwenden, die nach dem 11. Juni 2026 im Inland angetroffen werden.““

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: ABGB

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Lexploris bewertet jede Änderung für Ihre Bereiche und sagt in einem Satz, was zu tun ist.

Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.