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Gesetzblätter und Fassungen
Authentische Fassung
In einem Satz
Rechtlich verbindlicher Wortlaut einer Vorschrift, so wie er kundgemacht wurde.
Beispiel
Ein Zeitungsartikel zitiert ein Gesetz. Verbindlich ist aber nur der Text, der im Gesetzblatt steht.
Ausführlicher
Verbindlich ist nur der kundgemachte Text im Gesetzblatt. Konsolidierte Fassungen, Zusammenfassungen und auch die Darstellung in Lexploris sind Hilfsmittel. Im Zweifel gilt immer die authentische Fassung, auf die Lexploris bei jeder Änderung verlinkt.
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