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Gesetzblätter und Fassungen

Authentische Fassung

In einem Satz

Rechtlich verbindlicher Wortlaut einer Vorschrift, so wie er kundgemacht wurde.

Beispiel

Ein Zeitungsartikel zitiert ein Gesetz. Verbindlich ist aber nur der Text, der im Gesetzblatt steht.

Ausführlicher

Verbindlich ist nur der kundgemachte Text im Gesetzblatt. Konsolidierte Fassungen, Zusammenfassungen und auch die Darstellung in Lexploris sind Hilfsmittel. Im Zweifel gilt immer die authentische Fassung, auf die Lexploris bei jeder Änderung verlinkt.

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