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Änderung · Europäische Union

VO 833/2014: Änderung durch 32026R1805

Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Kurzfassung

32026R1805 ändert: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (VO 833/2014).

Betroffen ist: Art. 3n.

Kundgemacht am 23. September 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 15. Oktober 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
32026R1805
Titel der Kundmachung
Verordnung (EU) 2026/1805 des Rates vom 16. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Außenhandel und Sanktionen, Compliance
Geänderte Bestimmungen
Art. 3n

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Anwendbarkeit: „„(11a) Die Anwendung des Verfahrens zur Änderung der Preisobergrenze gemäß Absatz 11 des vorliegenden Artikels, einschließlich der Berechnung des durchschnittlichen Marktpreises für russisches Rohöl über einen Zeitraum von 22 Wochen, der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über diesen durchschnittlichen Marktpreis und der Änderung des Anhangs XXVIII, wird verschoben, sodass die Veröffentlichu...“
  • Anwendbarkeit: „„(11a) Die Anwendung des Verfahrens zur Änderung der Preisobergrenze gemäß Absatz 11 des vorliegenden Artikels, einschließlich der Berechnung des durchschnittlichen Marktpreises für russisches Rohöl über einen Zeitraum von 22 Wochen, der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über diesen durchschnittlichen Marktpreis und der Änderung des Anhangs XXVIII, wird verschoben, sodass die Veröffentlichu...“
  • Anwendbarkeit: „„(11a) Die Anwendung des Verfahrens zur Änderung der Preisobergrenze gemäß Absatz 11 des vorliegenden Artikels, einschließlich der Berechnung des durchschnittlichen Marktpreises für russisches Rohöl über einen Zeitraum von 22 Wochen, der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über diesen durchschnittlichen Marktpreis und der Änderung des Anhangs XXVIII, wird verschoben, sodass die Veröffentlichu...“

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: EUR-Lex – eur-lex.europa.eu, © Europäische Union, 1998–2026.

Die Weiterverwendung ist nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten mit Quellenangabe erlaubt. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte.

Weitere Änderungen: VO 833/2014

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