Änderung · Europäische Union
Vergabe-RL: Änderung durch 32025R2152
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
Kurzfassung
32025R2152 ändert: Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Vergabe-RL).
Betroffen sind: Art. 4 und Art. 13.
Kundgemacht am 9. März 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 29. April 2026.
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- Fundstelle
- 32025R2152
- Titel der Kundmachung
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Vergabe
- Geänderte Bestimmungen
- Art. 4, Art. 13
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: EUR-Lex – eur-lex.europa.eu, © Europäische Union, 1998–2026.
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Weitere Änderungen: Vergabe-RL
- 32026L0806 · 7. Oktober 2026
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