Änderung · Österreich
UStG 1994: Änderung durch BGBl. I Nr. 37/2026
Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 – UStG 1994)
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 37/2026 ändert: Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 – UStG 1994) (UStG 1994).
Betroffen sind: § 10, § 26a, § 28 und Anl. 3.
Kundgemacht am 10. Juni 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Juli 2026.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 37/2026
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Steuern und Abgaben
- Geänderte Bestimmungen
- § 10, § 26a, § 28, Anl. 3
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „„(69) § 10 Abs. 1a, 2, 3, 4 und Anlage 3 sowie § 26a Abs. 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2026, treten mit 1. Juli 2026 in Kraft und sind auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2026 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.““
- Anwendbarkeit: „„(69) § 10 Abs. 1a, 2, 3, 4 und Anlage 3 sowie § 26a Abs. 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2026, treten mit 1. Juli 2026 in Kraft und sind auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2026 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.““
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen
Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: UStG 1994
- BGBl. I Nr. 62/2026 · 29. Juli 2026
- BGBl. I Nr. 43/2026 · 30. Juni 2026
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- BGBl. I Nr. 97/2025 · 23. Dezember 2025
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