Änderung · Tirol
TBO 2022: Änderung durch LGBl. Nr. 51/2026
Tiroler Bauordnung 2022 – TBO 2022
Kurzfassung
LGBl. Nr. 51/2026 ändert: Tiroler Bauordnung 2022 – TBO 2022 (TBO 2022).
Betroffen sind: § 2, § 10, § 11, § 12, § 18a, § 20, § 20a, § 20b, § 21, § 22 und 24 weitere.
Kundgemacht am 6. Juli 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 7. Juli 2026.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 51/2026
- Titel der Kundmachung
- Gesetz vom 1. Juli 2026, mit dem die Tiroler Bauordnung 2022, das Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013, das Tiroler Energieeffizienzgesetz, das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991, das Tiroler Bauproduktegesetz 2016, das Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021, das Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 und das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung geändert werden
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Bau und Immobilien
- Geänderte Bestimmungen
- § 2, § 10, § 11, § 12, § 18a, § 20, § 20a, § 20b, § 21, § 22, § 23, § 24, § 25, § 26, § 27, § 27a, § 27b, § 28, § 29, § 30, § 31, § 34, § 36, § 44, § 45, § 46, § 52a, § 54, § 56, § 67, § 70, § 71, § 72, § 18
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Frist: „(7) In Bezug auf alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge sind bis zum 1. Jänner 2027 Fahrradabstellplätze im Ausmaß von mindestens 15 v.“
- Frist: „(8) Träger öffentlicher Einrichtungen haben bis zum 1. Jänner 2033 für die in ihrem Eigentum stehenden oder von ihnen genutzten Gebäude für die Einrichtung der Vorverkabelung von mindestens 50 v.“
- Inkrafttreten: „VIII Z 18 tritt mit 1. März 2025 in Kraft.“
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: TBO 2022
- LGBl. Nr. 72/2025 · 13. Oktober 2025
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