Zum Inhalt springen
Alle Rechtsänderungen

Änderung · Steiermark

StNSchG 2017: Änderung durch LGBl. Nr. 19/2026

Gesetz vom 16. Mai 2017 über den Schutz und die Pflege der Natur (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 – StNSchG 2017)

Kurzfassung

LGBl. Nr. 19/2026 ändert: Gesetz vom 16. Mai 2017 über den Schutz und die Pflege der Natur (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 – StNSchG 2017) (StNSchG 2017).

Betroffen sind: § 6, § 26 und § 44a.

Kundgemacht am 26. Februar 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 27. Februar 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 19/2026
Titel der Kundmachung
Gesetz vom 16. Dezember 2025, mit dem das Steiermärkische Rettungsdienstgesetz, das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark, das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012, das Steiermärkische Notifikationsgesetz 2017, das Gesetz über den Verzicht auf Ersatzforderungen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände gegenüber ihren Organen, das Steiermärkische Nächtigungsabgabegesetz, das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, das Stmk. Landespersonalvertretungsgesetz 1999, die Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 2010, das Gesetz über die Patientenentschädigung, das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017, das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005, das Gesetz über die Errichtung einer Staatsprüfungskommission für den Försterdienst, das Steiermärkische landwirtschaftliche Bodenschutzgesetz, das Steiermärkische Seniorinnen- und Seniorengesetz, das Steiermärkische Behindertengesetz, das Steiermärkische Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz, das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983, das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992, das Zukunftsfondsgesetz, das Steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz 2004, das Steiermärkische Baugesetz, das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010, das Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftengesetz, das Gesetz über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung im Gebiete der Landeshauptstadt Graz, das Steiermärkische Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005, das Steiermärkische IPPC-Anlagen Gesetz, das Steiermärkische Naturschutzgesetz 2017 und das Steiermärkische Hinweisgeberschutzgesetz geändert werden (Steiermärkisches Deregulierungsgesetz 2025)
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Naturschutz, Umwelt
Geänderte Bestimmungen
§ 6, § 26, § 44a

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Inkrafttreten: „„(10) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 ist § 16b mit 1. September 2025 in Kraft getreten.“
  • Außerkrafttreten: „(11) In der Fassung des Steiermärkischen Deregulierungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 19/2026, tritt § 12 Abs. 4 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Februar 2026, außer Kraft.““
  • Inkrafttreten: „(8) In der Fassung des Steiermärkischen Deregulierungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 19/2026, treten § 1 Abs. 2 Z 15 und 16 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Februar 2026, in Kraft.““
  • Anwendbarkeit: „2.§ 24 Abs. 4, § 24b, § 38 Abs. 4 und § 39a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Februar 2026; sie sind erst anzuwenden, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der EDV-Anwendung vorliegen.“

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: StNSchG 2017

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Lexploris bewertet jede Änderung für Ihre Bereiche und sagt in einem Satz, was zu tun ist.

Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.