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Änderung · Salzburg

S.KJHG: Änderung durch LGBl. Nr. 94/2026

Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz

Kurzfassung

LGBl. Nr. 94/2026 ändert: Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (S.KJHG).

Betroffen sind: § 15, § 15a, § 17, § 21, § 22, § 24, § 26, § 42, § 44, § 46 und 5 weitere.

Kundgemacht am 7. Oktober 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 1. November 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 94/2026
Titel der Kundmachung
Gesetz vom 30. September 2026, mit dem das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Geänderte Bestimmungen
§ 15, § 15a, § 17, § 21, § 22, § 24, § 26, § 42, § 44, § 46, § 49, § 52, § 56, § 60, § 63

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: S.KJHG

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