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Änderung · Europäische Union

POP-VO: Änderung durch 32026R1423

Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

Kurzfassung

32026R1423 ändert: Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung) (POP-VO).

Kundgemacht am 10. September 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 2. November 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
32026R1423
Titel der Kundmachung
Delegierte Verordnung (EU) 2026/1423 der Kommission vom 30. Juni 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Chlorpyrifos
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Gefahrstoffe und Chemikalien, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: EUR-Lex – eur-lex.europa.eu, © Europäische Union, 1998–2026.

Die Weiterverwendung ist nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten mit Quellenangabe erlaubt. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

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