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Änderung · Europäische Union

POP-VO: Änderung durch 32025R1482

Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

Kurzfassung

32025R1482 ändert: Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung) (POP-VO).

Kundgemacht am 13. März 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 14. April 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
32025R1482
Titel der Kundmachung
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1482 der Kommission vom 24. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die persistenten organischen Schadstoffe Tetrabromdiphenylether, Pentabromdiphenylether, Hexabromdiphenylether, Heptabromdiphenylether und Decabromdiphenylether
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Gefahrstoffe und Chemikalien, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: EUR-Lex – eur-lex.europa.eu, © Europäische Union, 1998–2026.

Die Weiterverwendung ist nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten mit Quellenangabe erlaubt. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

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