Änderung · Europäische Union
POP-VO: Änderung durch 32025R1482
Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)
Kurzfassung
32025R1482 ändert: Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung) (POP-VO).
Kundgemacht am 13. März 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 14. April 2026.
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- Fundstelle
- 32025R1482
- Titel der Kundmachung
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/1482 der Kommission vom 24. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die persistenten organischen Schadstoffe Tetrabromdiphenylether, Pentabromdiphenylether, Hexabromdiphenylether, Heptabromdiphenylether und Decabromdiphenylether
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Gefahrstoffe und Chemikalien, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Quelle und Nutzungsrecht
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Weitere Änderungen: POP-VO
- 32026R1423 · 10. September 2026
- 32025R2457 · 25. März 2026
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