Änderung · Oberösterreich
Oö. BauTG 2013: Änderung durch LGBl. Nr. 59/2026
Landesgesetz über die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte (Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Oö. BauTG 2013)
Kurzfassung
LGBl. Nr. 59/2026 ändert: Landesgesetz über die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte (Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Oö. BauTG 2013) (Oö. BauTG 2013).
Betroffen sind: § 51, § 54, § 55, § 60, § 64, § 65, § 66, § 75, § 77, § 78 und 4 weitere.
Kundgemacht am 30. Juli 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. August 2026.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 59/2026
- Titel der Kundmachung
- Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 geändert wird (Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2026)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Bau und Immobilien, Energie
- Geänderte Bestimmungen
- § 51, § 54, § 55, § 60, § 64, § 65, § 66, § 75, § 77, § 78, § 79, § 85, § 88, Anl. 1
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Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Weitere Änderungen: Oö. BauTG 2013
- LGBl. Nr. 34/2026 · 22. April 2026
- LGBl. Nr. 84/2025 · 27. November 2025
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