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Änderung · Oberösterreich

Oö. BauTG 2013: Änderung durch LGBl. Nr. 34/2026

Landesgesetz über die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte (Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Oö. BauTG 2013)

Kurzfassung

LGBl. Nr. 34/2026 ändert: Landesgesetz über die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte (Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Oö. BauTG 2013) (Oö. BauTG 2013).

Betroffen ist: § 85.

Kundgemacht am 22. April 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 23. April 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 34/2026
Titel der Kundmachung
Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und das Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz geändert werden
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Bau und Immobilien, Energie
Geänderte Bestimmungen
§ 85

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: Oö. BauTG 2013

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