Änderung · Oberösterreich
Oö. BauTG 2013: Änderung durch LGBl. Nr. 34/2026
Landesgesetz über die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte (Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Oö. BauTG 2013)
Kurzfassung
LGBl. Nr. 34/2026 ändert: Landesgesetz über die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte (Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Oö. BauTG 2013) (Oö. BauTG 2013).
Betroffen ist: § 85.
Kundgemacht am 22. April 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 23. April 2026.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- LGBl. Nr. 34/2026
- Titel der Kundmachung
- Landesgesetz, mit dem das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und das Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz geändert werden
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Bau und Immobilien, Energie
- Geänderte Bestimmungen
- § 85
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: Oö. BauTG 2013
- LGBl. Nr. 59/2026 · 30. Juli 2026
- LGBl. Nr. 84/2025 · 27. November 2025
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