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Änderung · Österreich

KSchG: Änderung durch BGBl. I Nr. 60/2026

Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz – KSchG)

Kurzfassung

BGBl. I Nr. 60/2026 ändert: Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz – KSchG) (KSchG).

Betroffen sind: § 5d, § 9b, § 9c, § 9d, § 28a, § 41a, Anl. 1, Art. 4, § 5c, § 9a und 1 weitere.

Kundgemacht am 29. Juli 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 1. Oktober 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. I Nr. 60/2026
Titel der Kundmachung
Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz, das Verbrauchergewährleistungsgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz – WaRUG)
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Verbraucherschutz, Vertragsrecht
Geänderte Bestimmungen
§ 5d, § 9b, § 9c, § 9d, § 28a, § 41a, Anl. 1, Art. 4, § 5c, § 9a, § 42

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Inkrafttreten: „„(45) § 5d samt Überschrift, die §§ 9b bis 9d samt Überschriften, § 28a Abs. 1 und der Anhang I in der Fassung des Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 60/2026, treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.““
  • Anwendbarkeit: „„(4) § 6 Abs. 2 Z 5, § 10 Abs. 2a, § 12 Abs. 2a, § 13 Abs. 1a und 2 sowie § 31 in der Fassung des Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 60/2026, treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft und sind auf Verträge anzuwenden, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden.““

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: KSchG

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