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Änderung · Salzburg

Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung: Änderung durch LGBl. Nr. 92/2026

Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung

Kurzfassung

LGBl. Nr. 92/2026 ändert: Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung.

Betroffen sind: § 2 und § 4.

Kundgemacht am 28. September 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 29. September 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 92/2026
Titel der Kundmachung
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. September 2026, mit der die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung hinsichtlich der Gemeinde Flachau geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Geänderte Bestimmungen
§ 2, § 4

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Inkrafttreten: „„(28) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 92/2026 tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft.“

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

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