Änderung · Europäische Union
EUDR: Änderung durch 32026R2102
Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010
Kurzfassung
32026R2102 ändert: Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (EUDR).
Betroffen ist: Art. 34.
Kundgemacht am 17. September 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 29. September 2026.
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- Fundstelle
- 32026R2102
- Titel der Kundmachung
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 der Kommission vom 13. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste der relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Nachhaltigkeit und ESG, Außenhandel und Sanktionen
- Geänderte Bestimmungen
- Art. 34
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: EUR-Lex – eur-lex.europa.eu, © Europäische Union, 1998–2026.
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