Änderung · Österreich
E-ControlG: Änderung durch BGBl. I Nr. 92/2025
Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG)
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 92/2025 ändert: Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG) (E-ControlG).
Betroffen sind: § 1 und § 5.
Kundgemacht am 23. Dezember 2025.
Inkrafttreten laut Quelle: 24. Dezember 2025.
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- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 92/2025
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Energie, Finanzaufsicht
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 5
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Weitere Änderungen: E-ControlG
- BGBl. I Nr. 13/2026 · 31. März 2026
- BGBl. I Nr. 91/2025 · 23. Dezember 2025
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