Änderung · Österreich
E-ControlG: Änderung durch BGBl. I Nr. 13/2026
Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG)
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 13/2026 ändert: Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG) (E-ControlG).
Betroffen sind: § 1 und § 5.
Kundgemacht am 31. März 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. April 2026.
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- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 13/2026
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über Preise für Sachgüter und Leistungen getroffen werden (Preisgesetz 1992) und das Energie-Control-Gesetz geändert werden
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Energie, Finanzaufsicht
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 5
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Außerkrafttreten: „„§ 5aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2026 tritt am der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 30. Dezember 2026 außer Kraft.“
- Inkrafttreten: „Mit 31. Dezember 2026 tritt § 8 Abs. 1 erster Satz in der bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2026 geltenden Fassung wieder in Kraft.““
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: E-ControlG
- BGBl. I Nr. 92/2025 · 23. Dezember 2025
- BGBl. I Nr. 91/2025 · 23. Dezember 2025
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