Zum Inhalt springen
Alle Rechtsänderungen

Änderung · Österreich

E-ControlG: Änderung durch BGBl. I Nr. 13/2026

Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG)

Kurzfassung

BGBl. I Nr. 13/2026 ändert: Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG) (E-ControlG).

Betroffen sind: § 1 und § 5.

Kundgemacht am 31. März 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 1. April 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
BGBl. I Nr. 13/2026
Titel der Kundmachung
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über Preise für Sachgüter und Leistungen getroffen werden (Preisgesetz 1992) und das Energie-Control-Gesetz geändert werden
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Energie, Finanzaufsicht
Geänderte Bestimmungen
§ 1, § 5

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Außerkrafttreten: „„§ 5aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2026 tritt am der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 30. Dezember 2026 außer Kraft.“
  • Inkrafttreten: „Mit 31. Dezember 2026 tritt § 8 Abs. 1 erster Satz in der bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2026 geltenden Fassung wieder in Kraft.““

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: E-ControlG

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Lexploris bewertet jede Änderung für Ihre Bereiche und sagt in einem Satz, was zu tun ist.

Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.