Änderung · Wien
BO 1994: Änderung durch LGBl. Nr. 18/2026
Besoldungsordnung 1994
Kurzfassung
LGBl. Nr. 18/2026 ändert: Besoldungsordnung 1994 (BO 1994).
Betroffen ist: § 42.
Kundgemacht am 12. Juni 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 13. Juni 2026.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 18/2026
- Titel der Kundmachung
- Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Stadtrechnungshofgesetz, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995, das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 und das Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2026)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 42
Wortlaut alt und neu
Gegenüberstellung aus den konsolidierten Fassungen, gekürzt.
§ 42
Bisher
–
Neu
6. Abschnitt Verweisung auf andere Gesetze § 42. (1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (2) Soweit dieses Gesetz und dessen Anlage 1 auf Bundesgesetze verweisen, sind diese in der am 1. April 2026 geltenden Fassung anzuwenden.
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: BO 1994
- LGBl. Nr. 37/2026 · 9. Oktober 2026
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