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Änderung · Burgenland

Bgld. RPG 2019: Änderung durch LGBl. Nr. 106/2025

Gesetz vom 4. Juli 2019 über die Raumplanung im Burgenland 2019 (Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 - Bgld. RPG 2019)

Kurzfassung

LGBl. Nr. 106/2025 ändert: Gesetz vom 4. Juli 2019 über die Raumplanung im Burgenland 2019 (Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 - Bgld. RPG 2019) (Bgld. RPG 2019).

Betroffen sind: § 2a, § 22g und § 59.

Kundgemacht am 29. Dezember 2025.

Inkrafttreten laut Quelle: 30. Dezember 2025.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 106/2025
Titel der Kundmachung
Gesetz vom 11. Dezember 2025, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019, das Burgenländische Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz, das Burgenländische Baugesetz 1997 und das Burgenländische Elektrizitätswesengesetz 2006 geändert werden (Zweites Burgenländisches Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Raumordnung, Bau und Immobilien
Geänderte Bestimmungen
§ 2a, § 22g, § 59

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: Bgld. RPG 2019

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