Änderung · Österreich
ArbVG: Änderung durch BGBl. I Nr. 75/2025
Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG)
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 75/2025 ändert: Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG) (ArbVG).
Betroffen sind: § 1, § 18 und § 272.
Kundgemacht am 3. November 2025.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Jänner 2026.
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- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 75/2025
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Personal und Arbeitsrecht
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 18, § 272
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „„(29) Die §§ 1159 Abs. 6 und 1164a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2025 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“
- Frist: „§ 1159 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2025 gilt für zu diesem Zeitpunkt aufrechte freie Dienstverhältnisse mit der Maßgabe, dass eine mit Ablauf des 31. Dezember 2025 bestehende, von § 1159 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2025 abweichende Vereinbarung aufrecht bleibt.“
- Inkrafttreten: „(20) § 107 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2025 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und gilt für zu diesem Zeitpunkt aufrechte in § 3 Abs. 2 bezeichnete freie Dienstverhältnisse mit der Maßgabe, dass eine mit Ablauf des 31. Dezember 2025 bestehende, von § 107 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2025 abweichende Vereinbarung aufrecht bleibt.““
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: ArbVG
- BGBl. I Nr. 25/2026 · 23. April 2026
- BGBl. I Nr. 6/2026 · 18. Februar 2026
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