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Compliance und Managementsysteme

Meldepflicht (Sicherheitsvorfall)

In einem Satz

Pflicht, bestimmte Vorfälle innerhalb fester Fristen einer Behörde zu melden.

Beispiel

Nach NIS-2 ist ein erheblicher Vorfall binnen 24 Stunden als Frühwarnung zu melden.

Ausführlicher

Nach Art. 33 DSGVO sind Datenschutzverletzungen grundsätzlich binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden. NIS 2 sieht für erhebliche Sicherheitsvorfälle eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine Meldung binnen 72 Stunden und einen Abschlussbericht vor (Art. 23). Solche Fristen sollten vor einem Vorfall geklärt sein.

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