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Compliance und Managementsysteme
Meldepflicht (Sicherheitsvorfall)
In einem Satz
Pflicht, bestimmte Vorfälle innerhalb fester Fristen einer Behörde zu melden.
Beispiel
Nach NIS-2 ist ein erheblicher Vorfall binnen 24 Stunden als Frühwarnung zu melden.
Ausführlicher
Nach Art. 33 DSGVO sind Datenschutzverletzungen grundsätzlich binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden. NIS 2 sieht für erhebliche Sicherheitsvorfälle eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine Meldung binnen 72 Stunden und einen Abschlussbericht vor (Art. 23). Solche Fristen sollten vor einem Vorfall geklärt sein.
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