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Gerichte und Verwaltung

Höchstgerichte (OGH, VfGH, VwGH)

In einem Satz

Die drei obersten Gerichte Österreichs für Zivil- und Strafsachen, Verfassung und Verwaltung.

Beispiel

Ein Streit über einen Arbeitsvertrag kann beim OGH enden. Eine Beschwerde gegen einen Bescheid kann beim VwGH landen.

Ausführlicher

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet in Zivil- und Strafsachen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft Gesetze und Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist die oberste Instanz in Verwaltungssachen. Ihre Entscheidungen sind im RIS veröffentlicht.

Verwandte Begriffe

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