Zum Glossar
Gerichte und Verwaltung
Höchstgerichte (OGH, VfGH, VwGH)
In einem Satz
Die drei obersten Gerichte Österreichs für Zivil- und Strafsachen, Verfassung und Verwaltung.
Beispiel
Ein Streit über einen Arbeitsvertrag kann beim OGH enden. Eine Beschwerde gegen einen Bescheid kann beim VwGH landen.
Ausführlicher
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet in Zivil- und Strafsachen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft Gesetze und Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist die oberste Instanz in Verwaltungssachen. Ihre Entscheidungen sind im RIS veröffentlicht.
Verwandte Begriffe
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.