Zum Glossar
Gesetzblätter und Fassungen
Erläuterungen (Materialien)
In einem Satz
Begründung des Gesetzgebers zu einem Entwurf: Ziel, Inhalt und Auswirkungen.
Beispiel
In den Erläuterungen steht etwa: „Die Meldefrist wird verkürzt, damit Behörden schneller reagieren können.“
Ausführlicher
Erläuterungen gehören zu den Gesetzesmaterialien. Sie helfen bei der Auslegung, sind aber selbst kein Gesetz. Oft enthalten sie Hinweise auf Kosten, betroffene Gruppen und umgesetzte EU-Richtlinien. Juristinnen und Juristen finden sie in Lexploris in der dritten Ebene.
Verwandte Begriffe
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.