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Änderung · Wien

Wr. NSchG: Änderung durch LGBl. Nr. 45/2025

Gesetz mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird

Kurzfassung

LGBl. Nr. 45/2025 ändert: Gesetz mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird (Wr. NSchG).

Betroffen sind: § 3, § 10, § 31a, § 31b, § 54 und § 31.

Kundgemacht am 21. Oktober 2025.

Inkrafttreten laut Quelle: 22. Oktober 2025.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 45/2025
Titel der Kundmachung
Gesetz, mit dem das Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020, die Bauordnung für Wien und das Wiener Naturschutzgesetz geändert werden
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Naturschutz, Umwelt
Geänderte Bestimmungen
§ 3, § 10, § 31a, § 31b, § 54, § 31

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Inkrafttreten: „II Z 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 9 treten mit 12. Feber 2026 in Kraft.“

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

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