Änderung · Wien
WBTV 2023: Änderung durch LGBl. Nr. 26/2026
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2023 – WBTV 2023)
Kurzfassung
LGBl. Nr. 26/2026 ändert: Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2023 – WBTV 2023) (WBTV 2023).
Betroffen sind: § 1, § 3, Anl. 1, Anl. 2, Anl. 13 und Anl. 14.
Kundgemacht am 15. Juli 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 15. Juli 2026.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 26/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Bautechnikverordnung 2023 – WBTV 2023 geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Bau und Immobilien, Energie
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 3, Anl. 1, Anl. 2, Anl. 13, Anl. 14
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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