Änderung · Österreich
VGÜ: Änderung durch BGBl. II Nr. 325/2025
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025 (Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025 – VGÜ)
Kurzfassung
BGBl. II Nr. 325/2025 ändert: Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025 (Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025 – VGÜ) (VGÜ).
Betroffen sind: § 5, § 8, § 11, Anl. 1 und Anl. 2.
Kundgemacht am 29. Dezember 2025.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Jänner 2026.
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- Fundstelle
- BGBl. II Nr. 325/2025
- Titel der Kundmachung
- Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien (Hitzeschutzverordnung – Hitze-V) erlassen und mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Arbeitsschutz, Gesundheit
- Geänderte Bestimmungen
- § 5, § 8, § 11, Anl. 1, Anl. 2
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „(2) Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Weitere Änderungen: VGÜ
- BGBl. II Nr. 339/2025 · 30. Dezember 2025
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