Änderung · Österreich
VBG: Änderung durch BGBl. I Nr. 100/2026
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Kurzfassung
BGBl. I Nr. 100/2026 ändert: Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG).
Betroffen ist: § 94c.
Kundgemacht am 29. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 30. Dezember 2025.
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- Fundstelle
- BGBl. I Nr. 100/2026
- Titel der Kundmachung
- Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 94c
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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