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Änderung · Tirol

TROG 2022: Änderung durch LGBl. Nr. 51/2026

Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022

Kurzfassung

LGBl. Nr. 51/2026 ändert: Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022 (TROG 2022).

Betroffen sind: § 13, § 14, § 29, § 29a, § 31c, § 31d, § 37a, § 43, § 52a, § 66 und 6 weitere.

Kundgemacht am 6. Juli 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 7. Juli 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 51/2026
Titel der Kundmachung
Gesetz vom 1. Juli 2026, mit dem die Tiroler Bauordnung 2022, das Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013, das Tiroler Energieeffizienzgesetz, das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991, das Tiroler Bauproduktegesetz 2016, das Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021, das Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 und das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung geändert werden
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Raumordnung, Bau und Immobilien
Geänderte Bestimmungen
§ 13, § 14, § 29, § 29a, § 31c, § 31d, § 37a, § 43, § 52a, § 66, § 68, § 77, § 80, § 81, § 117, § 7

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Frist: „(7) In Bezug auf alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge sind bis zum 1. Jänner 2027 Fahrradabstellplätze im Ausmaß von mindestens 15 v.“
  • Frist: „(8) Träger öffentlicher Einrichtungen haben bis zum 1. Jänner 2033 für die in ihrem Eigentum stehenden oder von ihnen genutzten Gebäude für die Einrichtung der Vorverkabelung von mindestens 50 v.“
  • Inkrafttreten: „VIII Z 18 tritt mit 1. März 2025 in Kraft.“

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: TROG 2022

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