Neu erlassen · Österreich
Treibstoffpreisabfederungsverordnung Oktober 2026: Neu erlassen durch BGBl. II Nr. 289/2026
Treibstoffpreisabfederungsverordnung Oktober 2026
Kurzfassung
BGBl. II Nr. 289/2026 erlässt: Treibstoffpreisabfederungsverordnung Oktober 2026.
Betroffen sind: § 1, § 2 und § 3.
Kundgemacht am 30. September 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Oktober 2026.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- BGBl. II Nr. 289/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Umsetzung eines temporären Mechanismus zur Abfederung von übermäßigen Preissteigerungen bei Treibstoffen im Oktober 2026 (Treibstoffpreisabfederungsverordnung Oktober 2026)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 2, § 3
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „§ 3. Unter der Voraussetzung, dass die Bundesregierung eine Verordnung gemäß § 5aa des Preisgesetzes 1992, BGBl. Nr. 145/1992, für Oktober 2026 erlassen hat, tritt diese Verordnung mit 1. Oktober 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft, bleibt aber weiterhin auf Benzin und Gasöl gemäß § 2 anwendbar, für das die Steuerschuld vor dem 1. November 2026 entsteht.“
- Außerkrafttreten: „§ 3. Unter der Voraussetzung, dass die Bundesregierung eine Verordnung gemäß § 5aa des Preisgesetzes 1992, BGBl. Nr. 145/1992, für Oktober 2026 erlassen hat, tritt diese Verordnung mit 1. Oktober 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft, bleibt aber weiterhin auf Benzin und Gasöl gemäß § 2 anwendbar, für das die Steuerschuld vor dem 1. November 2026 entsteht.“
- Außerkrafttreten: „§ 3. Unter der Voraussetzung, dass die Bundesregierung eine Verordnung gemäß § 5aa des Preisgesetzes 1992, BGBl. Nr. 145/1992, für Oktober 2026 erlassen hat, tritt diese Verordnung mit 1. Oktober 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft, bleibt aber weiterhin auf Benzin und Gasöl gemäß § 2 anwendbar, für das die Steuerschuld vor dem 1. November 2026 entsteht.“
Quelle und Nutzungsrecht
- BGBl. II Nr. 289/2026 im RIS öffnen
- Geltende Fassung: Treibstoffpreisabfederungsverordnung Oktober 2026
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen
Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Lexploris bewertet jede Änderung für Ihre Bereiche und sagt in einem Satz, was zu tun ist.
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Kanzlei.