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Änderung · Tirol

Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998: Änderung durch LGBl. Nr. 33/2026

Gesetz vom 8. Oktober 1998, mit dem eine Feuerpolizeiordnung für Tirol erlassen wird (Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998)

Kurzfassung

LGBl. Nr. 33/2026 ändert: Gesetz vom 8. Oktober 1998, mit dem eine Feuerpolizeiordnung für Tirol erlassen wird (Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998) (Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998).

Betroffen sind: § 1, § 3, § 4, § 6, § 7, § 9, § 10, § 11, § 13, § 16 und 17 weitere.

Kundgemacht am 8. Mai 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 9. Mai 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 33/2026
Titel der Kundmachung
Gesetz vom 25. März 2026, mit dem die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Brandschutz und Feuerpolizei
Geänderte Bestimmungen
§ 1, § 3, § 4, § 6, § 7, § 9, § 10, § 11, § 13, § 16, § 17, § 18, § 19, § 20, § 21, § 22, § 25, § 29, § 33, § 35, § 38, § 40, § 41, Anl. 1, § 82b, § 2, § 39

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

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