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Änderung · Steiermark

Stmk. ElWOG 2005: Änderung durch LGBl. Nr. 20/2026

Gesetz vom 19. April 2005, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft im Land Steiermark geregelt wird (Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005 – Stmk. ElWOG 2005)

Kurzfassung

LGBl. Nr. 20/2026 ändert: Gesetz vom 19. April 2005, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft im Land Steiermark geregelt wird (Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005 – Stmk. ElWOG 2005) (Stmk. ElWOG 2005).

Betroffen sind: § 2 und § 69.

Kundgemacht am 27. Februar 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 28. Februar 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 20/2026
Titel der Kundmachung
Gesetz vom 10. Februar 2026, mit dem das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010, das Steiermärkische Baugesetz, das Steiermärkische Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2005, das Steiermärkische Naturschutzgesetz 2017, das Steiermärkische Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 und das Steiermärkische Umweltinformationsgesetz geändert werden
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Energie
Geänderte Bestimmungen
§ 2, § 69

Daten aus dem Text

Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.

  • Inkrafttreten: „„(20) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2026 treten das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 1 Z 5a, 10a und 10b, § 4 Abs. 1b, § 11 Abs. 10, § 13a Abs. 3, § 13b, § 14 Abs. 3, § 22 Abs. 8 und Abs. 9 Z 1, § 24 Abs. 6 und § 38 Abs. 6 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Februar 2026, in Kraft.““
  • Außerkrafttreten: „1.das Inhaltsverzeichnis, § 4 Z 4c, 24b, 25b, 31c, 37b, 53b und 65, § 6 Abs. 1, 1a, 1b, 2, 2a, 3, 5 und 7, § 23 Abs. 1 Z 7a, § 80b Abs. 2 Z 1 und 2 und Abs. 4, § 80c, § 80g, § 80h, § 92b, § 118a Abs. 1 Z 8 und 9, Abs. 1a und Abs. 4 und § 119y mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Februar 2026; gleichzeitig tritt § 4 Z 37a außer Kraft;“
  • Inkrafttreten: „„(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 sind das Inhaltsverzeichnis und § 25a mit 1. September 2025 in Kraft getreten.“

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: Stmk. ElWOG 2005

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