Änderung · Steiermark
Stmk. BauG: Änderung durch LGBl. Nr. 19/2026
Gesetz vom 4. April 1995, mit dem Bauvorschriften für das Land Steiermark erlassen werden (Steiermärkisches Baugesetz – Stmk. BauG)
Kurzfassung
LGBl. Nr. 19/2026 ändert: Gesetz vom 4. April 1995, mit dem Bauvorschriften für das Land Steiermark erlassen werden (Steiermärkisches Baugesetz – Stmk. BauG) (Stmk. BauG).
Betroffen sind: § 3, § 19, § 20, § 21, § 22, § 32, § 33, § 118, § 118b und § 120a.
Kundgemacht am 26. Februar 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 27. Februar 2026.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 19/2026
- Titel der Kundmachung
- Gesetz vom 16. Dezember 2025, mit dem das Steiermärkische Rettungsdienstgesetz, das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark, das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012, das Steiermärkische Notifikationsgesetz 2017, das Gesetz über den Verzicht auf Ersatzforderungen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände gegenüber ihren Organen, das Steiermärkische Nächtigungsabgabegesetz, das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, das Stmk. Landespersonalvertretungsgesetz 1999, die Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 2010, das Gesetz über die Patientenentschädigung, das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017, das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005, das Gesetz über die Errichtung einer Staatsprüfungskommission für den Försterdienst, das Steiermärkische landwirtschaftliche Bodenschutzgesetz, das Steiermärkische Seniorinnen- und Seniorengesetz, das Steiermärkische Behindertengesetz, das Steiermärkische Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz, das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983, das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992, das Zukunftsfondsgesetz, das Steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz 2004, das Steiermärkische Baugesetz, das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010, das Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftengesetz, das Gesetz über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung im Gebiete der Landeshauptstadt Graz, das Steiermärkische Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005, das Steiermärkische IPPC-Anlagen Gesetz, das Steiermärkische Naturschutzgesetz 2017 und das Steiermärkische Hinweisgeberschutzgesetz geändert werden (Steiermärkisches Deregulierungsgesetz 2025)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Bau und Immobilien
- Geänderte Bestimmungen
- § 3, § 19, § 20, § 21, § 22, § 32, § 33, § 118, § 118b, § 120a
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „„(10) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 ist § 16b mit 1. September 2025 in Kraft getreten.“
- Außerkrafttreten: „(11) In der Fassung des Steiermärkischen Deregulierungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 19/2026, tritt § 12 Abs. 4 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Februar 2026, außer Kraft.““
- Inkrafttreten: „(8) In der Fassung des Steiermärkischen Deregulierungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 19/2026, treten § 1 Abs. 2 Z 15 und 16 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Februar 2026, in Kraft.““
- Anwendbarkeit: „2.§ 24 Abs. 4, § 24b, § 38 Abs. 4 und § 39a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Februar 2026; sie sind erst anzuwenden, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der EDV-Anwendung vorliegen.“
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: Stmk. BauG
- LGBl. Nr. 20/2026 · 27. Februar 2026
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