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Änderung · Salzburg

ROG 2009: Änderung durch LGBl. Nr. 79/2026

Gesetz vom 17. Dezember 2008 über die Raumordnung im Land Salzburg (Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009)

Kurzfassung

LGBl. Nr. 79/2026 ändert: Gesetz vom 17. Dezember 2008 über die Raumordnung im Land Salzburg (Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009) (ROG 2009).

Betroffen sind: § 5, § 53, § 60 und § 88.

Kundgemacht am 31. Juli 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 1. August 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 79/2026
Titel der Kundmachung
Gesetz vom 8. Juli 2026, mit dem das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 geändert wird
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Raumordnung, Bau und Immobilien
Geänderte Bestimmungen
§ 5, § 53, § 60, § 88

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: ROG 2009

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