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Folgerechtsakt · Europäische Union

RED II: Folgerechtsakt durch 32026R2470

Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung)

Kurzfassung

32026R2470 ist ein Durchführungs- oder delegierter Rechtsakt zu: Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) (RED II).

Kundgemacht am 29. Oktober 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 18. November 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
32026R2470
Titel der Kundmachung
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2470 der Kommission vom 28. Oktober 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 hinsichtlich des Geltungsbeginns von Artikel 11 Absatz 1 der genannten Durchführungsverordnung
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Energie, Klima

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: EUR-Lex – eur-lex.europa.eu, © Europäische Union, 1998–2026.

Die Weiterverwendung ist nach dem Beschluss 2011/833/EU der Kommission über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten mit Quellenangabe erlaubt. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte.

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