Änderung · Europäische Union
REACH: Änderung durch 32026R0859
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
Kurzfassung
32026R0859 ändert: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (REACH).
Kundgemacht am 8. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 29. September 2026.
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- Fundstelle
- 32026R0859
- Titel der Kundmachung
- Verordnung (EU) 2026/859 der Kommission vom 20. April 2026 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Gefahrstoffe und Chemikalien
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Anwendbarkeit: „Absatz 1 gilt ab dem 11. Mai 2029 für das Inverkehrbringen und die Verwendung von 2,4-Dinitrotoluol in den folgenden Anwendungen, wenn sie zur Verwendung in Kraftfahrzeugen in Verkehr gebracht oder in Kraftfahrzeugen im Sinne von Artikel 3 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates (*2) verwendet werden:“
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