Neu erlassen · Niederösterreich
NÖ StandbeiVO 2026: Neu erlassen durch LGBl. Nr. 50/2026
NÖ Standortbeiträgeverordnung 2026
Kurzfassung
LGBl. Nr. 50/2026 erlässt: NÖ Standortbeiträgeverordnung 2026 (NÖ StandbeiVO 2026).
Betroffen sind: § 1 und § 2.
Kundgemacht am 28. September 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Jänner 2026.
Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.
- Fundstelle
- LGBl. Nr. 50/2026
- Titel der Kundmachung
- NÖ Standortbeiträgeverordnung 2026 (NÖ StandbeiVO 2026)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 2
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.“
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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