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Änderung · Niederösterreich

NÖ NSchG 2000: Änderung durch LGBl. Nr. 2/2026

NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000)

Kurzfassung

LGBl. Nr. 2/2026 ändert: NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) (NÖ NSchG 2000).

Betroffen sind: § 27b und § 31.

Kundgemacht am 5. Jänner 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 6. Jänner 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 2/2026
Titel der Kundmachung
Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000)
Kundmachung
Inkrafttreten
Betroffene Bereiche
Naturschutz, Umwelt
Geänderte Bestimmungen
§ 27b, § 31

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen

Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.

Weitere Änderungen: NÖ NSchG 2000

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