Änderung · Niederösterreich
NÖ NSchG 2000: Änderung durch LGBl. Nr. 2/2026
NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000)
Kurzfassung
LGBl. Nr. 2/2026 ändert: NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) (NÖ NSchG 2000).
Betroffen sind: § 27b und § 31.
Kundgemacht am 5. Jänner 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 6. Jänner 2026.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 2/2026
- Titel der Kundmachung
- Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000)
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Naturschutz, Umwelt
- Geänderte Bestimmungen
- § 27b, § 31
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
Gesetze und Verordnungen sind freie Werke (§ 7 Abs. 1 UrhG). Die Daten des Rechtsinformationssystems des Bundes stellt das Bundeskanzleramt als Open Government Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Lexploris hat die Daten ausgewählt, gekürzt und als Gegenüberstellung alt/neu aufbereitet. Lizenz und Bedingungen
Rechtlich verbindlich ist nur die authentische Kundmachung im Bundes- oder Landesgesetzblatt im RIS.
Weitere Änderungen: NÖ NSchG 2000
- LGBl. Nr. 104/2025 · 29. Dezember 2025
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