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Neu erlassen · Burgenland

Naturschutzgebiet Donatuskreuz: Neu erlassen durch LGBl. Nr. 64/2026

Naturschutzgebiet Donatuskreuz

Kurzfassung

LGBl. Nr. 64/2026 erlässt: Naturschutzgebiet Donatuskreuz.

Betroffen sind: § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, Anl. 1 und 3 weitere.

Kundgemacht am 28. September 2026.

Inkrafttreten laut Quelle: 1. Oktober 2026.

Automatisch aus den amtlichen Angaben erstellt, nach festen Regeln und ohne KI. Kein Text auf dieser Seite ist KI-generiert.

Fundstelle
LGBl. Nr. 64/2026
Titel der Kundmachung
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2026, mit der Teile der Katastralgemeinde Marz zum „Naturschutzgebiet Donatuskreuz“ erklärt werden
Kundmachung
Inkrafttreten
Geänderte Bestimmungen
§ 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, Anl. 1, Anl. 2/1, Anl. 2/2, Anl. 2/3

Quelle und Nutzungsrecht

Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.

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