Neu erlassen · Burgenland
Naturschutzgebiet Donatuskreuz: Neu erlassen durch LGBl. Nr. 64/2026
Naturschutzgebiet Donatuskreuz
Kurzfassung
LGBl. Nr. 64/2026 erlässt: Naturschutzgebiet Donatuskreuz.
Betroffen sind: § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, Anl. 1 und 3 weitere.
Kundgemacht am 28. September 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. Oktober 2026.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 64/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2026, mit der Teile der Katastralgemeinde Marz zum „Naturschutzgebiet Donatuskreuz“ erklärt werden
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, Anl. 1, Anl. 2/1, Anl. 2/2, Anl. 2/3
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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