Änderung · Steiermark
Naturpark Steirische Eisenwurzen (Teile der Landschaftsschutzgebiete Nr. 16 und 20, der Naturschutzgebiete I und II): Änderung durch LGBl. Nr. 86/2026
Naturpark Steirische Eisenwurzen (Teile der Landschaftsschutzgebiete Nr. 16 und 20, der Naturschutzgebiete I und II)
Kurzfassung
LGBl. Nr. 86/2026 ändert: Naturpark Steirische Eisenwurzen (Teile der Landschaftsschutzgebiete Nr. 16 und 20, der Naturschutzgebiete I und II).
Betroffen sind: § 1 und Anl. 1.
Kundgemacht am 8. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 1. August 1996.
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- Fundstelle
- LGBl. Nr. 86/2026
- Titel der Kundmachung
- Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2026 über den Erhalt des Prädikats Naturpark „Steirische Eisenwurzen“
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Geänderte Bestimmungen
- § 1, Anl. 1
Daten aus dem Text
Regelbasiert aus dem Text der Kundmachung gelesen. Bitte im Original prüfen.
- Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Oktober 2026, in Kraft.“
Wortlaut alt und neu
Gegenüberstellung aus den konsolidierten Fassungen, gekürzt.
§ 1
Bisher
–
Neu
Der in der Anlage dargestellte Teilbereich der „Steirischen Eisenwurzen“ des mit den Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1958, LGBl. Nr. 56, vom 22. Juli 1981, LGBl. Nr. 59 und 68, zu den Naturschutzgebieten I und II, zu den Landschaftsschutzgebieten Nr. 16 und 20 erklärten Landschaftsraumes erhält auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren und der vorgenommenen und durchzuführenden Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen das Prädikat „Naturpark“. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Anl. 1
Bisher
–
Neu
Anlage 1 (Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Quelle und Nutzungsrecht
- LGBl. Nr. 86/2026 im RIS öffnen
- Geltende Fassung: Naturpark Steirische Eisenwurzen (Teile der Landschaftsschutzgebiete Nr. 16 und 20, der Naturschutzgebiete I und II)
Quelle: RIS – ris.bka.gv.at, Bundeskanzleramt, CC BY 4.0. Änderungen gekennzeichnet.
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