Änderung · Europäische Union
MDR: Änderung durch 32026R1451
Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates
Kurzfassung
32026R1451 ändert: Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates (MDR).
Betroffen ist: Art. 61.
Kundgemacht am 12. Oktober 2026.
Inkrafttreten laut Quelle: 30. September 2026.
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- Fundstelle
- 32026R1451
- Titel der Kundmachung
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/1451 der Kommission vom 20. März 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufzählung der implantierbaren Produkte und der Produkte der Klasse III, die von der verpflichtenden Durchführung klinischer Prüfungen ausgenommen sind
- Kundmachung
- Inkrafttreten
- Betroffene Bereiche
- Gesundheit, Produktsicherheit und -haftung
- Geänderte Bestimmungen
- Art. 61
Quelle und Nutzungsrecht
Quelle: EUR-Lex – eur-lex.europa.eu, © Europäische Union, 1998–2026.
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Weitere Änderungen: MDR
- 32026R1359 · 9. Oktober 2026
- 32025R2457 · 25. März 2026
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